Handwerk im Quartier 

Hier gibts Fragen und Antworten rund um das Projekt. Fehlt etwas? Dann melde dich gern bei uns.

Für wen ist das Handwerksquartier #H15 geeignet? 


Unser Handwerksquartier soll, wie der Name schon sagt, vor allem gute Räume und Flächen für Handwerksbetriebe (produzierendes Gewerbe) bereitstellen, ohne angrenzende Anwohner*innen durch Lärm zu belästigen. Das Gebäude ist für Betriebe mit einem Flächenbedarf von mindestens 100m² ausgelegt. Durch einen Schwerlastaufzug und die extrem großzügigen Deckenhöhen von fast 6 m sind auch Flächen im 2. und 3. OG für Handwerksbetriebe interessant. In unserem „Dorf“ auf der begrünten Dachfläche des Gebäudes entstehen spannende Büro-, Schulungs- und Sozialräume mit einem tollen Ausblick ins Grüne.



Wo liegt #H15 genau? 


„H15“ steht für die Adresse „Heselstücken 15“ und liegt im Hamburger Stadtteil Groß-Borstel, im Gewerbegebiet Hamburg-Nord. Die Lage südöstlich vom Hamburger Flughafen ist zentral gelegen. Und das Grundstück liegt angrenzend an einen Kleingartenverein. Der Bezirk Nord hat dieses Gewerbegebiet zu einem „Klimaschutz-Pilotstandort CO2-freies Gewerbe“ erklärt. Das Vorhaben passt perfekt zu unserer Vision und wir unterstützen es sehr gern.



Warum gründen wir eine Genossenschaft für #H15? 


Die einfache Antwort ist, weil es passt! Wir als Genossenschaft „Handwerk im Quartier“ agieren nicht als renditegetriebene Investor*innen, sondern bauen zugeschnitten auf die Bedürfnisse unserer nutzenden Mitglieder unser eigenes Handwerksquartier #H15. Wir wollen mit der Form der Genossenschaft die gemeinschaftliche Arbeit an dem Projekt ermöglichen und stärken. Damit profitiert die Genossenschaft von deinen Talenten und du hast die Möglichkeit dein zukünftiges Arbeitsumfeld mitzugestalten.



Wer kann Mitglied werden in der Genossenschaft? 


Alle Personen bzw. Firmen, die sich mit den Ideen unserer Genossenschaft „Handwerk im Quartier“ identifizieren, können Mitglied werden. Es gibt investierende Mitglieder, die durch ihre Einlagen die Eigenkapitalquote der Genossenschaft erhöhen, sowie nutzende Mitglieder, die zusätzlich zu ihren Einlagen nach Fertigstellung ihre Werkstätten und Büroräume im Handwerksquartier nutzen werden. 



Welche Arten von Mitgliedschaft gibt es? 


In unserer Genossenschaft gibt es zwei Arten von Mitgliedschaften: zum einen Investierende Mitglieder, die das Vorhaben mit ermöglichen, ohne es nutzen zu wollen, und dafür eine Verzinsung ihrer Einlagen erhalten. Zum an deren nutzende Mitglieder, die ab Eröffnung in #H15 Ihre Betriebe ansiedeln möchten. Für Details oder wenn du weitere Fragen hast, schick uns gern eine E-Mail an: kontakt@h15-hamburg.de



Was bedeutet es, nutzendes Mitglied zu sein? 


Als nutzendes Mitglied kannst du dich aktiv in die Projektplanung und Gestaltung der Genossenschaft einbringen. Du hast auf der Genossenschaftsversammlung Stimmrecht. Wenn du dich für eine nutzende Mitgliedschaft interessierst, freuen wir uns, dich persönlich kennen zu lernen und etwas von dir zu erfahren. Du kaufst für deine benötigten Räume Anteile an der Genossenschaft in entsprechender Höhe. Damit erhältst du das Nutzungsrecht an dieser Einheit im Gebäude, die du dann nach deinem Bedarf ausbauen kannst. Mit Beginn der Nutzung fällt monatlich eine Nutzungsgebühr an, um laufende Kosten der Genossenschaft zu decken. 



Welche Voraussetzung muss ich als nutzendes Mitglied mitbringen? 


Dein Unternehmen sollte grundsätzlich dem „produzierenden Gewerbe" zuzuordnen sein und den Kriterien der Wirtschaftsförderung der Stadt Hamburg entsprechen. Wenn du nicht genau weißt, ob deine Firma zu dieser Gruppe gehört, prüfen wir gern mit dir gemeinsam, ob deine Voraussetzungen passen.



Was bedeutet es, investierendes Mitglied zu sein? 


Als investierendes Mitglied erwirbst du Genossenschaftsanteile ohne Stimm- und Nutzungsrechte. Dafür wird deine Einlage verzinst, ab dem Moment, in dem die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet und Verlustvorträge gedeckt sind. Und du baust mit am Pilotprojekt „Klimafreundliches Gewerbe“ und förderst eine demokratische, CO2-neutrale und lebenswerte Arbeitswelt.



Wofür genau zahle ich als nutzendes Mitglied monatlich eine Gebühr? 


Du zahlst für die Aufrechterhaltung des Betriebs (alle laufenden Kosten) und für die Bildung von Rücklagen für eine zukünftige Instandhaltung des Gebäudes. Darüber hinaus decken wir mit der monatlichen Gebühr alle Kosten rund um die Projektfinanzierung ab, also Zinsen und Tilgung. Hinzu kommen für deine Einheit die individuellen Verbrauchskosten deines Betriebes.



Wie läuft der Aufnahmeprozess ab? 


Wir freuen uns über dein Interesse! Um Mitglied zu werden, kontaktiere uns bitte unter der angegebenen E-Mail-Adresse. Für zusätzliche Informationen und Anfragen stehen wir dir gerne zur Verfügung. Schreib uns einfach eine E-Mail, und wir werden dir so schnell wie möglich antworten.



Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil? Wieviel kostet mich die Mitgliedschaft? 


Ein Anteil an der Genossenschaft kostet 1.000 €. Als nutzendes Mitglied musst du mindestens fünf Anteile zeichnen, also 5.000 € in die Genossenschaft einbringen. Investierende Genoss*innen müssen mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen.



Kann ich meine Genossenschafts-Anteile in Raten zahlen? 


Die Einbringung der Mindestanteile ist nicht in Raten zu zahlen. Sie muss bei Eintritt in die Genossenschaft in voller Höhe erfolgen. Der Vorstand der Genossenschaft kann aber eine Ratenzahlung für weitere Geschäftsanteile binnen zwei Jahren zulassen.



Kann ich als investierendes Mitglied bei Bedarf auch nutzendes Mitglied werden?


Ja, gerne. Wenn du grundsätzlich dem „produzierenden Gewerbe" zuzuordnen bist und den Kriterien der Wirtschaftsförderung der Stadt Hamburg entsprichst.



Kann ich von einer nutzenden zu einer investierenden Mitgliedschaft wechseln?


Ja, ein Wechsel von einer nutzenden zu einer investierenden Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich. Wir freuen uns über jedes Interesse an einer investierenden Mitgliedschaft. Jedoch sind wir in erster Linie an langfristigen Partnerschaften mit nutzenden Mitgliedern interessiert. 



Kann ich meine Anteile wieder kündigen?


Die Anteile können gekündigt werden, Kündigungsfrist ist 24 Monate schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres. Aktuell wird eine Rückzahlung der Anteile aber frühestens in 10 Jahren möglich sein, wenn der Bau fertig gestellt ist und der Betrieb einige Jahre geregelt läuft.



Wie lange ist die Kündigungsfrist für meinen Nutzungsvertrag?


Hier gibt es noch keine Regelung. Final wird diese in den Monaten vor der Inbetriebnahme des Gebäudes mit den Mitgliedern erarbeitet werden.



Ab wann kann ich im Handwerksquartier #H15 arbeiten?


Wir planen eine Fertigstellung des Gebäudes zum Winter 2027. Die Einheiten für die nutzenden Mitglieder werden als sog. „qualifizierter Rohbau“ übergeben, bereit für den individuellen Ausbau nach deinen Bedürfnissen.



Was meint ihr mit „qualifizierter Rohbau“?


Mit „qualifiziertem Rohbau“ meinen wir, dass die grundlegenden Anschlüsse und Installationen im Gebäude eingebaut und betriebsbereit sind. Für deine Einheit bauen wir einen zentralen Übergabepunkt für Wasser, Elektrizität und Heizung, leisten aber keinen Ausbau innerhalb der Einheit. Das bedeutet, dass innerhalb deiner Einheit alle Wände, Bodenbeläge oder sanitären Einrichtungen und Leitungen in deiner Planung und Verantwortung liegen, also von dir dort positioniert werden können, wo deine Firma sie benötigst.



Liste wird fortgesetzt ;)


Genossenschaft Handwerk im Quartier (iG)

Post: Friedensallee 52a, 22765 Hamburg

Mail: kontakt@h15-hamburg.net

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